AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für die Vermietung von Partytechnik (Veranstaltungstechnik) der Firma Partytechnik24:
(1) Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Mit Unterzeichnen des Auftrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme / Lieferung des Materials oder der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Die Abschnitte (1) bis (16) sind unabdingbare Bestandteile dieser AGB.
Druckfehler und Irrtum in den Prospekten, Katalogen und Preislisten sind vorbehalten. Auch die Lieferbarkeit und
Verfügbarkeit der Artikel im Bereich Verkauf und Vermietung sind vorbehalten.
Die vermieteten Gegenstände sind Eigentum von Partytechnik24 oder der von Partytechnik24 beauftragten
Subunternehmen.
(2) Angebote
(i) Reservierungen
Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind
sämtliche Angebote freibleibend.
(ii) Preise / Preisbindung
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Sofern keine besondere Bindefrist vereinbart wurde, halten wir uns 14 Tage an den abgegebenen Preis gebunden.
(3) Haftung
(i) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Partytechnik24 unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung
und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass
der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Der Mieter bestätigt den einwandfreien Zustand der Geräte mit seiner Unterschrift im Mietauftrag bzw. im Detail auf den
Zustandserklärungen einzelner Geräte. Bei Versandartikeln durch Nutzung des Artikels.
(ii) Liegt ein nach Absatz (i) angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Partytechnik24 nach eigener
Wahl zum Austausch/zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist Partytechnik24 zur Vervollständigung/zur
Mangelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften/fehlenden
Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die
Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die
Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte
Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in Ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mitverschulden des
Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.
(iii) Die durch unsachgemäßen Transport, Nichtbeachten der Bedienungsanleitung, Diebstahl, Verlust oder anderer
Beschädigungsgründe entstandenen Schäden an dem/ der gemieteten Artikel, trägt allein der Mieter bis zur Höhe des
Neuwertes einer gleichwertigen Wiederbeschaffung der Geräte. Er hat den / die gemieteten Artikel sauber und in gutem
Zustand entgegengenommen und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Artikel in dem entliehenen Zustand beim Vermieter
wieder eintreffen.
(iv) Für Ausfälle und Schäden an den Mietgegenständen infolge von Stromausfall, Stromunterbrechung oder
Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen, unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Bei Verlust oder
Beschädigung eines Artikels oder eines Teiles davon, hat der Mieter den Preis für eine Neubeschaffung des Produktes oder
eines gleichwertigen zu tragen. Dies gilt auch für kostenlos mitgelieferte Zubehörteile. Fallen Kosten oder Aufwendungen
wie z. B. Reparaturen an, so hat der Mieter auch diese zu tragen. Bei leichten (nicht funktionellen) Beschädigungen wie
Kratzer / Beulen behält sich der Vermieter vor, die Wertminderung zu berechnen. Falls Leuchtmittel aufgrund ihrer
überschrittenen Lebensdauer kaputt gehen, trägt diese Kosten der Vermieter, sofern die Leuchtmittel nicht durch andere
Umstände kaputt gegangen sind.
(v) Bei beschmutzten Artikeln hat der Mieter eine Reinigungsgebühr zu tragen, die bei Kabeln 3,00 € pro Stück beträgt. Bei
größeren Geräten, Hüpfburgen oder anderen Mietgegenstände wird nach Aufwand berechnet. Kabel sind im
entgegengenommenen Zustand zurückzubringen. Sollten Kabel nicht ordnungsgemäß aufgerollt zurück gebracht werden,
wird eine Aufrollgebühr in Höhe von bis zu 4,00 € erhoben.
(vi) Der Mieter hat ebenfalls alle mitgelieferten Zubehörteile (z.B. Kabel, Fernbedienung, Halterungen, ... ), die bei den
Artikeln mitgeliefert, aber nicht extra aufgeführt wurden, zurückgegeben. Für diese Teile gelten dieselben Bedingungen wie
für die aufgeführten Artikel. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen oder Reparaturen an den Artikeln vorzunehmen
oder vornehmen zu lassen, es sei denn, er wird dazu schriftlich vom Vermieter aufgefordert. Der Mieter ist ebenfalls nicht
dazu berechtigt, die Gehäuse von Geräten zu öffnen. Der Mieter kann gegen den Vermieter keinerlei
Schadensersatzansprüche geltend machen, die ihm durch fehlende oder defekte Artikel entstehen. Die Bestätigung der
Rücknahme der Artikel durch den Vermieter erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit
der Artikel. Der Mieter haftet und bezahlt auch für Schäden, die nicht sofort erkannt werden können, sofern er der letzte
Mieter dieses Artikels war.
(vii) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des
Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen,
wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich
werden (§ 536c BGB).
(4) Versicherung
Zur Minderung des Risikos aus Punkt 3 (Haftung) empfiehlt sich der Abschluss einer geeigneten Versicherung.
Partytechnik24 haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietgegenstände nur zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
Eine Haftung von Partytechni24 für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch der Mietgegenstände ergeben
können, ist ausgeschlossen.
(5) Personal
Sofern der Mietvertrag die Gestellung von Personal für Auf- und Abbau bzw. Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf
eigene Kosten bereitzustellen. Für nicht gestelltes Hilfspersonal wird Ersatzpersonal mit EUR 30,50 / Stunde berechnet. Die
Fahrtkosten für Ersatzpersonal, sowie Arbeitszeiten, Fahrtzeiten und Wartezeiten sind vom Mieter zu tragen.
(6) Weitervermietung
Eine Weitergabe des entliehenen Materials ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter bleibt unabhängig
von einer evtl. Weitergabe alleinverantwortlich für das entliehene Material. Der Mieter ist Verpflichtet dem Vermieter jeden
Standort und Änderung des Standortes unbedingt anzuzeigen.
(7) Zugang zum Veranstaltungsort
Unseren Mitarbeitern ist auf Verlangen der Zugang (auch außerhalb der Öffnungszeiten des Veranstaltungsortes) zum
entliehenen Material kostenlos zu gewähren. Eventuell entstandene Kosten für den Zugang werden gegen Beleg vom Mieter
übernommen.
(8) Zahlung
(i) Sofern nicht abweichende Zahlungsmodalitäten wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung für die
Mietgegenstände ohne Abzüge / Skonti bar bei Anlieferung durch Partytechnik24 bzw. Abholung vom Lager für die
Mietdauer im Voraus zu entrichten.
(ii) Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung,
sondern auf die Ankunft des Geldes an.
(iii) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des
Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(iv) Der Vermieter behält sich vor, eine Sicherheitsgebühr (Kaution) zu erheben. Die Sicherheitsgebühr wird nach der
Überprüfung der ausgeliehenen Geräte umgehend zurück gezahlt bzw. verrechnet.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
(9) Miete
(i) Mietdauer
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem einzuholen. Der Vermieter kann den
Mietvertrag vorzeitig fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei
Bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zur Art der Veranstaltung, zur Bonität, schwerwiegender
Unzuverlässigkeit und Verletzung vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters
unberührt.
Auch wenn der Transport durch Partytechnik24 erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für
Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
(ii) Überschreitung der Mietdauer
Bei verspäteter Rückgabe des entliehenen Materials ist der Vermieter berechtigt, je angefangene 24h einen weiteren
Tagessatz zu berechnen. Für Schäden, die dem Vermieter aus einer verspäteten Rückgabe des entliehenen Materials
entstehen, haftet der Mieter. Maßgeblich ist hier das vom Vermieter und Mieter vertraglich vereinbarte Rückgabedatum &
Rückgabezeit.
(iii) Langzeitvermietung
Ist der Mietzeitraum 21 Tage oder länger, hat der Mieter die Kosten für Serviceintervalle und Verbrauchs-
/Verschleißmaterialien zu tragen. Die Einhaltung von Serviceintervallen obliegt dem Mieter. Serviceleistungen und
Verbrauchs-/Verschleißmaterial sind nur von Partytechnik24 (Partytechnik Evertz) oder einer von Ihr beauftragten
Person/Unternehmung zu erbringen. Es gelten die entsprechenden Stundensätze.
(iv) Persönliche Daten des Mieters
Der Vermieter ist berechtigt vor der Vermietung eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises anzufertigen. Der Vermieter
verpflichtet sich, diese Daten außer im Haftungs- / Streitfall nicht an dritte weiter zu reichen.
(v) Preise
Die Mietgebühren für die Überlassung der Mietgegenstände samt Zubehör bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss
gültigen Preisliste.
(i) Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen die folgenden
Stornokosten (nicht durch Logistikpartner angeliefertes Material):
Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 30% des vereinbarten Mietpreises bis 30 Tage vor
Miet-/Aufbaubeginn.
60% der Vertragssumme, bis 15 Tage vor Miet-/Aufbaubeginn.
90% der Vertragssumme, bis 5 Tage vor Miet-/Aufbaubeginn
danach ist die volle Vertragssumme fällig abzüglich nachweislich ersparter Kosten.
Für deutschlandweit geliefertes Equipment (durch Logistikparter) fallen folgende Abstandssummen zum Zeitpunkt der
Kündigung an:
30% des vereinbarten Mietpreises bis 30 Tage vor Miet-/Aufbaubeginn.
60% der Vertragssumme, bis 15 Tage vor Miet-/Aufbaubeginn.
100% der Vertragssumme, bis 8 Tage vor Miet-/Aufbaubeginn.
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungs-schreibens bei Partytechnik24 maßgeblich
(ii) Wir vereinbaren mit dem Kunden Abholzeiten bei Selbstabhlung. Diese Zeiten sind für den Kunden verbindlich.
Sollte der Kunde ohne schriftliche Rücksprache mit dem Mieter, diese Abholzeiten grob missachten (mehr als eine Stunde),
stellt dies eine unangekündigte NIchtabholung der Mietsache dar.
Sollte eine Abholung für den Vermieter nicht mehr zumutbar oder möglich sein, gilt die Mietsache als nicht abgeholt durch
den Mieter.
Im Falle einer Nichtabholung ist der Mieter zur vollständigen Zahlung des Mietbetrages verpflichtet.
(11) Zahlungsverzug
Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch
auf Zahlung zu verlieren.
(12) Änderungen
Vertragsänderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
(13) Schadensersatz
Ausfallskosten für folgende Vermietungen, Schadensersatz aufgrund von bereits gebuchten Equipments bzw.
Neubeschaffung und/oder Anmietung, entstanden durch die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, Unachtsamkeit oder
Vorsatz wird dem Mieter entsprechend der Ausfallsdauer berechnet.
Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und
Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftungsausschluss gilt auch für jegliche
Art von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden
Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Handeln von Partytechnik24 und gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen beruhen und Schadensersatzansprüche
wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Partytechnik24
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Partytechnik24.
(14) Referenzen
Im Falle von Firmen oder Veranstaltungen, die Leistungen von Partytechnik24 in Anspruch nehmen und diese nicht vorab
dem Passus widersprechen, ist Partytechnik24 berechtigt, den Firmennamen bzw. das Logo des Kunden als Referenz auf der
Homepage bzw. auf Werbungen zu nutzen.
(15) Besondere Obliegenheiten des Mieters
(i). Sturm/Wind/Schnee
Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der gemieteten Sache.
Bei aufliegenden Schneelasten auf dem Zelt / der Überdachung etc.
muss der Mieter für ständige Befreiung der Dächer vom Schnee
sorgen bzw. eine Heizung betreiben, die zur Zweckerfüllung eine ausreichende Temperatur erzeugt.
(ii). Behörden
Der Mieter sorgt eigenständig für sämtliche Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen.
(iii) Strom:
Der Mieter sorgt für ordnungsgemäße Erdung und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.
Der Mieter hat für eine störungsfreie und DIN gerechte Strom-versorgung nach den VDE-Vorschriften mit den
entsprechenden Schutzkontaktsteckdosen für die komplette Mietanlage sowie die verbundenen Geräte mit den technischen
Anlagen von Partytechnik24 unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen.
(iv) Technik
Der Mieter ist verpflichtet, das entliehene Material schonend und gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu behandeln.
Die jeweiligen Gebrauchsanweisungen sind unbedingt zu beachten. Insbesondere ist
(iv.-a) bei Verstärkern, Dimmern die Frischluftzufuhr sicherzustellen
(iv.-b) bei Scheinwerfern und pyrotechnischen Gegenständen die nötigen
Sicherheitsabstände zu brennbarem Material einzuhalten
(iv.-c) das Eindringen von Flüssigkeit in das entliehene Material zu
verhindern.
(iv.-d) bei Hüpfburgen ist die Gebrauchsanweisung zu beachten – insbesondere die Lastgrenzen und die Art und Weise der
Nutzung durch zugelassene Kinder. Das Gerät und die Kinder müssen ständig unter Aufsicht stehen. Das Gerät darf nicht
feucht werden.
(v) Transportmittel
Vom Mieter ist ein Parkplatz, ebenerdig, für LKW / Transporter, zu stellen. Für Schäden an den Transportmitteln durch den
Mieter,
Erfüllungsgehilfen des Mieters oder Gästen/Kunden des Mieters kommt
der Mieter auf.
(vi.-a) Sicherheit & Genehmigungen
Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden
Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift UVV zu sorgen.
(vi.-b)Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände
etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen (z.B. Bauamt, wenn erforderlich bei
Zelt/Bühnen, Einsatz von Feuerwehr bei Pyroanlagen, elektrische Abnahmen der Elektrik). Sofern die Montage durch
Partytechnik24 erfolgt, hat der MIeter Partytechnik24 vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen
Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände
übernimmt Partytechnik24 keine Gewähr.
(vi.-c)Eventuelle behördliche Abnahmen des Mietequipments sind vom Mieter zu veranlassen. Entstehende Kosten sind vom
Mieter zu tragen.
(vi.-d)Der Mieter ist verpflichtet, allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiken (Verlust, Elementarschäden,
Diebstahl, Elektroschäden, Beschädigung usw.) ordnungsgemäß und ausreichend zu
versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Partytechnik24 auf Verlangen nachzuweisen.
(17) Bildmaterial
Partytechnik24 hat das Recht, Bildmaterial auf Veranstaltungen aufzunehmen, auf denen das Material von Partytechnik24
eingesetzt wird. Dieses Bildmaterial bleibt Eigentum von Partytechnik24 und kann zu Werbe- und Promotionszwecken weiter
verwendet werden.
Gesichter und persönliche Informationen können auf Wunsch vom Mieter entfernt werden.
(18) Gerichtsstand, anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(19) Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung nicht
gültig sein, oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die
Wirksamkeit des Restvertrages im Übrigen unberührt. An Stelle der
ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt
angenommene Regelung.
05´2018
Licht & Ton für
jeden Anlass
Veranstaltungstechnik, Eventplanung, Hüpfburgen, Fun-Food & mehr…